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Das Oberlandesgericht Hamburg weist Beschwerden von Staatsrechtler Ulrich Vosgerau und Unternehmer Klaus Nordmann zur "Correctiv"-Recherche über das Geheimtreffen rechter Politiker in zweiter Instanz vollumfänglich ab.
hatte in erster Instanz bereits in zwei von drei Fällen gegen einen Unterlassungsantrag von Vosgerau gewonnen.
Die Beschwerden von Nordmann, der Spenden an Rechtsextreme nicht in Zusammenhang mit dem Potsdamer Geheimtreffen sehen wollte, wurden zuvor ebenfalls abgewiesen.
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